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Sonntag, 20. Mai 2012 |
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Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht auf die bundesweite Beratung und Verteidigung im Strafrecht spezialisiert. Für mich ist es wichtig, jederzeit für meine Mandanten erreichbar zu sein. Gerade im Strafrecht ist hierbei eine kurzfristige Terminvergabe und schnelle Reaktion wichtig. Für den Beschuldigten in einem Strafverfahren ist es sinnvoll, sich so schnell wie möglich anwaltlichen Beistand zu nehmen. Warum? Nur der Strafverteidiger erhält Akteneinsicht. Und eine sinnvolle Verteidigung ohne Akteneinsicht ist nicht möglich. Im Übrigen weiß die Polizei genau: Je mehr ein Beschuldigter sagt, desto mehr kann ihm vorgehalten/widerlegt werden und umso unsicherer wird er. Der Verteidiger kann durch den (frühen) Kontakt mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von Anfang an auf das Strafverfahren im Sinne seines Mandanten Einfluß nehmen. Daher sollte jeder Beschuldigte, der eine Ladung von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat, umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen. Hier finden Sie einen Freispruch eines Amtsgerichts zum Thema Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme aufgrund von Konsum von Cannabis. Das Gericht hat hier ein Beweisverwertungsverbot angenommen und den Angeklagten freigesprochen. Meine Tätigkeitsbereiche der Strafverteidigung sind (Auswahl): Strafverfahren allgemein Verkehrsstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht / Arzneimittelstrafrecht Arztstrafrecht Aufgrund meiner engen Kooperation mit der angesehenen Medizinrechtskanzlei Medizinanwälte in Bad Homburg können auch Problemstellungen und Fragen von Ärzten, die entweder mit der strafrechtlichen Bearbeitung direkt zusammenhängen, oder über das Strafrecht hinausgehen kompetent betreut und auch beantwortet werden. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.medizinanwaelte.de. Als Referent zum Thema Arztstrafrecht bin ich bundesweit tätig, bilde andere Rechtsanwälte fort und referiere im Rahmen des Fachanwaltskurses Medizinrecht den strafrechtlichen Teil. |
Marc von Harten
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